Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. Selbsthilfegruppe für Asbesterkrankte in Mülheim, Essen und Oberhausen gegründet

Neue Anlaufstelle für Betroffene stärkt Beratung, gegenseitige Unterstützung und Engagement für besseren Arbeitsschutz

Arbeiter mit Schutzmaske

11. August 2026 11. August 2026


In den Räumen der IG Metall-Geschäftsstelle Mülheim, Essen und Oberhausen (MEO) wurde am 4. August 2026 die Selbsthilfegruppe für Asbesterkrankte in Mülheim, Essen und Oberhausen (MEO) gegründet. Mit der neuen regionalen Gruppe entsteht eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die an den Folgen einer Asbestexposition erkrankt sind, sowie für deren Angehörige.

Die Gründungsversammlung wurde von Michael Jung, Vorsitzender des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V., geleitet. In seiner Begrüßung machte er deutlich, dass trotz der Auflösung des bisherigen Landesverbandes Essen/NRW aufgrund fehlender personeller Nachfolge die Unterstützung für Betroffene in der Region gesichert werden müsse. Selbsthilfegruppen seien ein unverzichtbarer Bestandteil im Einsatz für die Rechte asbesterkrankter Menschen und für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Teilnehmenden beschlossen einstimmig die Gründung der Selbsthilfegruppe. Zum Vorsitzenden wurde Alf van de Wetering, zu seinem Stellvertreter Peter Bernard gewählt. Als Kassenprüfer wurden Hans Szymanski und Wolfgang Lorenz benannt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen außerdem aktuelle Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht sowie beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Heinz-Peter Sattler, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes, informierte über die Möglichkeiten der Selbsthilfeorganisation sowie über Fördermöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus berichteten Michael Jung und Heinz-Peter Sattler über die fachpolitische Arbeit des Bundesverbandes. Vorgestellt wurden unter anderem die Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts und zur Verbesserung der Prävention von Asbestgefahren. Der Verband setzt sich insbesondere für Beweiserleichterungen bei der Anerkennung von Berufskrankheiten, eine bessere Qualität der Begutachtungsverfahren sowie eine bundesweite Qualifizierungs- und Aufklärungsoffensive zum Thema Asbest ein.

Mit großer Sorge bewertet der Bundesverband aktuelle politische Vorhaben zum Abbau von Berichts-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz. Aus Sicht des Verbandes drohen dadurch erhebliche Nachteile für den Schutz von Beschäftigten sowie für die Anerkennung von Berufskrankheiten. Gerade bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen krebserzeugenden Gefahrstoffen seien Dokumentationspflichten und staatliche Kontrolle unverzichtbare Instrumente, um Erkrankungen zu verhindern und Ansprüche Betroffener zu sichern.

 „Guter Arbeitsschutz dient den Menschen und ist keine unnötige Bürokratie“, betonte Michael Jung. Notwendig seien moderne, digitale und praxistaugliche Verfahren, ohne den Schutz der Beschäftigten zu schwächen.

Während der Versammlung berichteten mehrere Betroffene über ihre persönlichen Krankheitsverläufe und die oftmals langwierigen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufskrankheit. Der Erfahrungsaustausch machte deutlich, wie wichtig unabhängige Beratung, gegenseitige Unterstützung und kompetente Begleitung für Erkrankte und ihre Familien sind.

Die neu gegründete Selbsthilfegruppe wird künftig Betroffene aus Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen begleiten, über asbestbedingte Erkrankungen informieren, bei Fragen zu Berufskrankheiten unterstützen und sich für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz einsetzen. Die Angebote stehen allen Betroffenen und Angehörigen offen – unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Über den Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V.

Der Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Landes-, Regional- und Ortsgruppen sowie Einzelmitgliedern. Sämtliche Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Ziel ist es, Erkrankte und ihre Angehörigen zu beraten, Erfahrungen zu bündeln, politische Verbesserungen im Berufskrankheitenrecht zu erreichen und über die Gefahren von Asbest aufzuklären.

Zur Unterstützung Betroffener bietet der Verband zwei bundesweite Asbest-Telefone sowie eine zentrale E-Mail-Beratung an:

•     Telefon: +49 176 280 65 744

•     Telefon: +49 176 688 71 733

•     E-Mail: betroffene@asbesterkrankungen.de